Muss die Fördersumme beispielsweise im Falle eines Abbruchs zurückgezahlt werden?
Antwort: Nein. Die Förderung ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden, solange die Weiterbildung regulär durchgeführt wird. Auch im Falle eines Abbruchs entstehen Ihnen keine Rückzahlungsverpflichtungen.