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Deutsch – Deutschland
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Muss die Fördersumme beispielsweise im Falle eines Abbruchs zurückgezahlt werden?

Antwort: Nein. Die Förderung ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden, solange die Weiterbildung regulär durchgeführt wird. Auch im Falle eines Abbruchs entstehen Ihnen keine Rückzahlungsverpflichtungen.